Sofern wir Transportverträge als Schiffsagent im fremden Namen abschließen, gelten ausschließlich die Konnossementsbedingungen und/oder Standardkonditionen der von uns vertretenen Reedereien. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten in Deutschland, jeweils neueste Fassung. Bei Eigengeschäften als Verfrachter finden unsere Konnossementsbedingungen Anwendung. Bei unseren Speditionsgeschäften, die wir im eigenen Namen abschließen gelten ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), soweit zwingende Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und bei allen anderen Verkehrsverträgen, außer bei Seebeförderungen und verfügten Lagerungen, auf 8,33 SZR/kg beschränken. Zusätzlich ist die Haftung auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis oder auf 2 SZR/kg beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten, unter Einschluss einer Seebeförderung, ist die Haftungsgrenze generell 2 SZR/KG. Achtung: In Abänderung von Ziff. 21.2. ADSp 2017 werden wir eine Transportversicherung nur dann abschließen, wenn Sie uns rechtzeitig vor Beginn des Transportes einen Versicherungsauftrag in Textform erteilen und uns die erforderliche Versicherungssumme und Bedingungen aufgeben. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist Gerichtsstand Hamburg. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ausgeschlossen. Die ADSp 2017 senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.